Wappengeschichte

Auszug aus dem Buch ,, Stadt Zons am Rhein“

 

 

von Bürgermeister Nikolaus Kohl
(Amtszeit von 1900 bis 1909)

 

Ob Zons in kurkölnischer Zeit das Recht, ein Wappen zu führen, besessen hat, läßt sich nicht entscheiden. Zwar bildet Mart.Henr.v. Strevesdorff in der Archidoeceseos Coloniensis descriptio (Cöln 1740) ein Zonser Wappen ab. In einem Wappenschild befindet sich der Hl. Martinus (Patron der Pfarrkirche), der nach rechts reitet und für den links unten hockenden Bettler den Mantel zerteilt; rechts oben schwebt das Kurcölnische Wappen: Ein schwarzes Kreuz im silbernen Felde. Jedoch ist es wahrscheinlich, daß Strevesdorff sich dieses Wappen aus dem Zonser Schöffensiegel konstruiert hat.


Dieses Siegel, das u. a. an Urkunden aus den Jahren 1336, 1349, (vor der Stadterhebung), 1385, 1465 und 1671 im Königl. Staatsarchiv zu Düsseldorf wohlerhalten ist, zeigt nämlich dasselbe Bild wie das Wappen von Strevesdorff. Ein Unterschied besteht nur darin, dass hier der Bettler hinter dem Reiter steht. Die Umschrift des Siegels lautet: ,S´(igillum) SCABINORUM DE ZUNZ.

Auch in Siebachers Wappenbuch ist eine Nachbildung des Wappens aus Strevesdorff wiedergegeben, jedoch mit der willkürlichen Ãnderung, daß das kurkölnische Kreuz sich links statt oben rechts befindet.


Das neue Stadtwappen, in künstlerischer Weise entworfen, entspricht genau dem alten Siegel, nur mußte auf Anordnung des Königl. Heroldsamtes zu Berlin der kurcölnische Schild in ein rechtes Obereck abgeändert werden, weil die Anbringung eines Schildes in dem grossen Wappenschilde nach heraldischen Regeln unzulässig sei. Das neue Stadtsiegel ist dagegen dem alten Schöffensiegel genau nachgebildet, weil hier das Bild des Heiligen eine selbstständige Schildesunterlage hat. Die Farben des Wappens sind schwarz-weiß-rot  (schwarz das kurcölnische Kreuz, weiß (silbern) das Feld dazu und die Wappenfiguren, rot der große Schild.

 

Seine Majestät der König Wilhelm II. hatte die Gnade, das Wappen am 11. Mai dieses Jahres zu genehmigen. Die Allerhöchste Kabinettsorder datiert vom 12. Mai 1904. Seit Emanation der Rheinischen Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 ist anscheinend die Bezeichnung „Stadt“ für Zons außer Gebrauch gekommen und der Ort bis zum Anfang des Jahres 1903 „Flecken“ genannt worden.

Auf ergangene Rundfrage des Königl. statistischen Bureaus zu Berlin hat aber das Königl. Staatarchiv in Düsseldorf am 13. Januar 1903 sich dahin ausgesprochen, daß die Eigenschaft von Zons als Stadt in historischem Sinne nicht zweifelhaft sein kann, während die Verwaltung (wie in den Sädten Angermund, Baumholder, Bendorf, Brühl, Ehrenbreitstein, Geilenkirchen und Grevenbroich) nach der Landgemeindeverfassung erfolgt. Diese Städte bildeten ehemals den Stand der Städte und gehören seit Einführung der Selbstverwaltung der Rheinprovinz (1888) bei den Wahlen zum Kreistage zum „Wahlverband der Städte“, was jedoch bei Zons nicht der Fall ist.

Weitere Verhandlungen mit dem Königl. Staatsarchiv haben uns dann zu dem neuen Stadtwappen verholfen und mich ermutigt, diese Blätter zu schreiben, zunächst um den Antrag der Stadt auf Verleihung des Wappens damit zu begründen, dann aber, um den rheinischen Geschichtsfreunden im engen Rahmen einer Broschüre ein Bild zu geben von unserer alten Stadt, der ich seit dem 14. September 1900 vorstehe. 

 

Um meinen Mitbürgern die Kenntnis der Ortsgeschichte zu vermitteln, habe ich bereits im Monat November 1903 einige Vorträge darüber gehalten, deren beifällige Aufnahme mich für die darauf verwendete Mühe reichlich entschädigte.

 

Die Bürgerschaft rüstet sich, die Allerhöchste Verleihung des Stadtwappens festlich zu begehen: am 20. und 21. August 1904 wird unter dem Ehrenvorsitz des Königl. Landrats des Kreises Neuß, Herrn Freiherrn von der Leyen-Blömersheim, ein großes Stadtfest abgehalten.

Vielleicht sind die „Beiträge zur Geschichte der Stadt Zons als bescheidene Festgabe nicht unwillkommen.

 

Zusammenfassung:  Hans-Gerd Schmiedel, mit freundlicher Unterstützung von Hans Sürtenich