von Irma Hahn und Karl-Heinz Stumps
Kaum ein Jahr, nachdem der junge Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden in das Erzstift gekommen war, verlegte er im August 1372 den erzstiftlichen Zoll von Neuss nach Zons. Der Zoll zu Neuss ursprünglich, wie alle Rheinzölle ein Marktzoll, der seit etwa 1100 von den vorüberfahrenden Schiffen erhoben wurde, war seit dem 12. Jahrhundert im kölnischen Besitz. Erzbischof Friedrich hatte im November 1370 endlich die Bestätigung seiner Wahl durch Papst Urban erhalten, nachdem sein Vorgänger Engelbert von der Mark bereits 1368 verstorben war.
Schon im Jahre 1366 hatte Engelbert die Verwaltung des Erzstifts, wegen Krankheit, dem Erzbischof Kuno von Trier als Koadjutor übertragen. Kuno hatte tatkräftig versucht, die finanziell zerrüttete Lage zu verbessern. Seine Bemühungen setzte der neu ernannte Erzbischof fort. Die Absicht, die Rechte des Erzstifts wieder in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen, verwickelte ihn jedoch sofort in mehrere Fehden. Der Plan, die Rheinzölle aus den alten, nach immer größerer Selbstständigkeit strebenden Städten zu verlegen war schon vor längerer Zeit aufgetaucht. 1346 ließ sich der Erzbischof den Besitz der Rheinzölle bestätigen. Zugleich wurde ihm das Recht gewährt, sie an jedem beliebigen Ort zwischen Andernach und Rees zu verlegen.Auf den Andernacher Zoll hatte Erzbischof Engelbert III. 1366 diese Bestimmung das erste Mal angewandt. Vorausgegangen waren dort jahrelange Auseinandersetzungen, die 1359 zu einer Besetzung des Zollhauses durch Andernacher Bürger geführt hatten.
Als sich 1365 die Lage erneut zuspitzte und die Stadt, wie aus der Sühne von Dezember 1365 hervorgeht, erneut sich des Zollhauses bemächtigt hatte, verlegte der Erzbischof Engelbert den Zoll nachLinz a. Rhein. Auch in Neuss waren dem energischen Eingreifen des Erzbischof Friedrich III. jahrelange Spannungen vorausgegangen. 1364 hatte zwar Erzbischof Engelbert die städtischen Privilegien noch einmal bestätigt, doch wie seine Vorgänger ohne Einzelheiten zu nennen.Offensichtlich war es dem ErzBischof auch gelungen, die ihm von der Stadt bestrittene Gerichtsherrschaft zu behaupten, denn er quitierte 1365 die seit 11 Jahren rückständige Bede. Doch blieb die Stadt keineswegs auf der Seite des Erzbischofs, sondern unterstützte dessen Gegner, denn als 1369 der Herzog von Jülich mit Gewalt gegen Zons vorging, einen Teil der Einwohner tötete und die Kirche zerstörte, schützten die Neußer die Leute des Herzogs von Jülich und ließen den Amtmann von Hülchrath nicht in die Stadt. Man wird die Zollverlegung von Neuss nach Zons also nur vor dem Hintergrund der ganzen Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und der Stadt Neuss sehen dürfen.
So führte auch das Schreiben, dass Erzbischof Friedrich III. zur Einleitung eines Sühneverfahrens 1373 vorlegte 26 verschiedene Anklagepunkte auf, die sich etwa auf den Zeitraum 1369-1373 beziehen. Der Zoll wird darin nur in 3 Punkten erwähnt. Man kann die Verlegung des Zolls als Strafmassnahme des Erzbischofs gegen die unbotmäßige Stadt Neuss betrachten. Er benutzt die Verlegung des Zolls von Neuss nach Zons um ein jährliches Einkommen von 100.000,-Gulden zu erzielen. Als weiteren Grund nannte er, dass der Zoll in Neuss nicht genügend geschützt gewesen sei. Für Zons als neue Zollstätte sprach zunächst einmal seine Lage als nächster erzbischöflicher Ort am Rhein. Die geringe wirtschaftliche Kraft seiner Bewohner ließ keinen Widerstand gegen den Erzbischof erwarten.Da Erzbischof Friedrich III. erst seit kurzer Zeit regierte, gab es in Zons vermutlich noch keine Befestigung, von der aus Zoll erhoben werden konnte. Die Zollbeamten blieben dieselben wie in Neuss. Auch übernahm der Zoll von Zons alleVerpflichtungen und Rechte die bisher auf dem Zoll zu Neuss lagen. Rechtlich sicherte der Erzbischof seine Maßnahme durch eine Urkunde König Wenzel´s von 1376 ab.
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