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Wappen und Siegel der Stadt Zons
Auszug aus dem Buch ,, Stadt Zons am Rhein”
von Bürgermeister Nikolaus Kohl
(Amtszeit von 1900 – 1909)
O
b Zons in kurkölnischer Zeit das Recht, ein Wappen zu führen,besessen hat, läßt sich nicht entscheiden. Zwar bildet Mart.Henr.v. Strevesdorff in der Archideoeceseos Coloniensis descriptio
(Cöln 1740) ein Zonser Wappen ab. In einem Wappenschild befindet sich der Hl. Martinus ( Patron der Pfarrkirche), der
nach rechts reitet und für den links unten hockenden Bettler den Mantel zerteilt; rechts oben schwebt das Kurcölnische Wappen: Ein schwarzes Kreuz im silbernen Felde. Jedoch ist es wahrscheinlich, daß
Strevesdorff sich dieses Wappen aus dem Zonser Schöffensiegel konstruiert hat.
D
ieses Siegel, das u. A. an Urkunden aus den Jahren 1336, 1349, (vor der Stadterhebung), 1385, 1465 und
1671 im Königl. Staatsarchiv zu Düsseldorf wohlerhalten ist, zeigt nämlich dasselbe Bild wie das Wappen von Strevesdorff. E
in Unterschied besteht nur darin, dass hier der Bettler hinter dem Reiter steht. Die Umschrift des Siegels lautet: ,S´(igillum) SCABINORUM DE ZUNZ . A
uch in Siebachers Wappenbuch ist eine Nachbildung des Wappens aus Strevesdorff wiedergegeben, jedoch mit der willkürlichen Änderung, daß das kurkölnische Kreuz sich links statt oben rechts befindet.
Das neue Stadtwappen, in künstlerischer Weise entworfen, entspricht genau dem alten Siegel, nur mußte auf Anordnung des Königl. Heroldsamtes zu Berlin der
kurcölnische Schild in ein rechtes Obereck abgeändert werden, weil die Anbringung eines Schildes in dem großen Wappenschilde nach heraldischen Regeln unzulässig
sei. Das neue Stadtsiegel ist dagegen dem alten Schöffensiegel genau nachgebildet, weil hier das Bild des Heiligen eine selbstständige Schildesunterlage hat Die Farben des Wappens sind
schwarz-weiß-rot. (schwarz das kurcölnische Kreuz, weiß (silbern) das Feld dazu und die Wappenfiguren, rot der große Schild. Seine Majestät der König Wilhelm II.
hatte die Gnade, das Wappen am 11. Mai dieses Jahres zu genehmigen. Die Allerhöchste Kabinettsordre datiert vom 12. Mai 1904
. Seit Emanation der Rheinischen Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 ist anscheinend die Bezeichnung ,,Stadt“ für Zons außer Gebrauch gekommen
und der Ort bis zum Anfang des Jahres 1903 ,, Flecken“ genannt worden.
Auf ergangene Rundfrage des Königl. statistischen Bureaus zu Berlin hat aber das Königl. Staatarchiv in Düsseldorf am 13. Januar 1903 sich dahin ausgesprochen, daß die
Eigenschaft von Zons als Stadt in historischem Sinne nicht zweifelhaft sein kann, während die Verwaltung ( wie in
den Städten Angermund, Baumholder, Bendorf, Brühl, Ehrenbreitstein, Geilenkirchen und Grevenbroich) nach der Landgemeindeverfassung erfolgt.
Diese Städte bildeten ehemals den Stand der Städte und gehören seit Einführung der Selbstverwaltung der Rheinprovinz (1888) bei den Wahlen
zum Kreistage zum ,,Wahlverband der Städte“, was jedoch bei Zons nicht der Fall ist. W
eitere Verhandlungen mit dem Königl. Staatsarchiv haben uns dann zu dem neuen Stadtwappen verholfen und mich ermutigt, diese Blätter zu
schreiben, zunächst um den Antrag der Stadt auf Verleihung des Wappens damit zu begründen, dann aber, um den rheinischen
Geschichtsfreunden im engen Rahmen einer Broschüre ein Bild zu geben von unserer alten Stadt, der ich seit dem 14. September 1900 vorstehe.U
m meinen Mitbürgern die Kenntnis der Ortsgeschichte zu vermitteln, habe ich bereits im Monat November 1903 einige Vorträge darüber gehalten,
deren beifällige Aufnahme mich für die darauf verwendete Mühe reichlich entschädigte. D
ie Bürgerschaft rüstet sich, die Allerhöchste Verleihung des Stadtwappens festlich zu begehen: am 20. und 21. August 1904 wird unter dem
Ehrenvorsitz des Königl. Landrats des Kreises Neuß, Herrn Freiherrn von der Leyen-Blömersheim, ein großes Stadtfest abgehalten.
Vielleicht sind die ,,Beiträge zur Geschichte der Stadt Zons“ als bescheidene Festgabe nicht unwillkommen.
Zusammenfassung: Hans-Gerd Schmiedel, mit freundlicher Unterstützung von HansSürtenich
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